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Mit dem Hund im Nationalpark

ein Hund schnüffelt an einem Grashalm © W. Döbbert

Bitte immer angeleint

Im Wald und in der Flur des Nationalparks gilt das ganze Jahr: Hunde müssen an die Leine und das selbstverständlich nicht, um Hund, Herrchen oder Frauchen zum guten Gehorsam zu erziehen. Zum Schutz der tierischen Waldbewohner gilt die Leinenpflicht waldweit, in ganz Mecklenburg-Vorpommern.

Der Jagdtrieb des Hundes ist ganz natürlich

Alles, was sich bewegt, rüttelt am ureigenen Jagdtrieb eines Hundes. Nur die wenigsten können dem widerstehen. Der Jagdinstinkt ist einfach nicht vermeidbar, sonst wäre der Hund kein Hund. Sicher, die gute Erziehung wirkt dem entgegen. Nur in welchem Maße das „Bei Fuß“ jeweils gelingt, steht weder Hund noch Mensch an die Stirn geschrieben. Einziger verlässlicher Schutz für die Wildtiere bleibt die Leine. Rot- und Damhirsch, Wildschwein, Fuchs und Hase, sie alle hinterlassen ihre Spuren für die feine Hundenase und werden durch wildernde Hunde massiv gestört. Zum Beispiel, wenn es um die Aufzucht der Jungen im Frühjahr und Sommer geht. Die gut versteckten Jungtiere oder Gelege sind eine leichte Beute.

Zum Schutz der Vogelwelt

Aber auch für die Brut- und Rastvögel hat es verheerende Folgen, wenn ein Hund in der Nähe ein kühles Bad nimmt oder die Gegend um den See erkundet, erst recht, wenn dabei spontan der Modus „Jagd“ einschaltet. Leider gibt es für Hunde deshalb auch keine Freiheit an den vielen Seen. Hier beginnt das Reich der Wasservögel.

Winterruhe für Reh und Hirsch

Im Herbst brauchen nicht nur Rastvögel maximale Energiereserven zum Weiterfliegen, auch die Paarungszeit der Hirsche verbraucht alle Reserven. Jeder Fluchtsprint kostet viel Kraft und hat immer Folgen, rund ums Jahr, besonders zur Zeit der Winterruhe der Tiere.

Aus Rücksichtnahme von Mensch zu Mensch

Für so manche nicht hundeaffinen Zweibeiner-Gäste im Nationalpark kann der freilaufende Vierbeiner ebenso Stress bedeuten. Auf der Entspannungstour im Grünen mag nicht jeder spielen, und manche Naturliebhaber erfreuen sich eher an der Natur. Rex und Co. können nichts dafür – Verantwortung trägt das andere Ende der Leine.

Zum Schluss: Bitte keine Kotbeutel ins Schutzgebiet

Mit dem Hund auf dem Weg und an der Leine steht einem Ausflug in den Wald oder entlang der Wiesen nichts entgegen. Die Hinterlassenschaften des Hundes sind ohne Beutel abseits der Wege zu entsorgen. Wird ein Hundekotbeutel benutzt,  muss dieser außerhalb des Schutzgebietes  in den Mülleimer.