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Richtlinien zur Forschung im Müritz-Nationalpark

Bohrponton auf der Müritz © S. Lorenz

Hinweise für Antragsteller


Der Müritz-Nationalpark ist mit seiner einzigartigen Naturausstattung Objekt vielfältiger Forschungs­interessen. Das Nationalparkamt begrüßt diese Entwicklung.

Warum gibt es Forschung im Müritz-Nationalpark?

Das Nationalparkamt hat das Ziel, „den wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn vorrangig zu Fragestellungen der Nationalparkentwicklung zu fördern.“ (§ 5 Nationalparkverordnung).

Forschung kann beispielsweise dazu beitragen, die ablaufenden ökologischen und sozioökonomischen Entwicklungen zu analysieren oder historische Aspekte zu beleuchten. Darüber hinaus kann sie mit der Entwicklung von Szenarien, Prognosen oder Hypothesen Grundlage für die Planung weiterer Maßnahmen sein.

Von besonderer Bedeutung ist die Einbindung der Forschung in die Dauerbeobachtung (Monitoring) des Nationalparkamtes. Forschung kann hier sowohl zur Konzeption und Durchführung der Verfahren, als auch zur Auswertung der Ergebnisse beitragen. Im Gegenzug stehen ihr langfristige Datenreihen für weiterführende wissenschaftliche Untersuchungen von Naturprozessen und Mensch-Umwelt-Beziehungen zur Verfügung.

Genehmigung von Forschungsarbeiten

Ein Nationalpark ist die höchste Schutzgebietskategorie des Naturschutzrechtes. Entsprechend streng sind die Verbote und Auflagen für Vorhaben im Müritz-Nationalpark.  Aufgrund der besonderen Schutzziele sind Störwirkungen zu vermeiden.

Im Müritz-Nationalpark ist es unter Anderem verboten:

  • Tiere und Pflanzen zu stören, beschädigen, töten oder zu entnehmen
     
  • die Wege zu verlassen
     
  • organisierte Veranstaltungen (wie z.B. Exkursionen und Übungen) durchzuführen
     

Wissenschaftliche Arbeiten sowie Übungen oder Praktika im Müritz-Nationalpark bedürfen einer Genehmigung.

Für jedes Vorhaben muss eine Abwägung zwischen den Schutzzielen und den zu erwartenden Ergebnissen erfolgen.

Das Nationalparkamt Müritz ist als untere Naturschutzbehörde zuständig für die Genehmigung.

Anträge sollten bereits bei der Planung von Projekten gestellt werden. In jedem Fall ist eine Bearbeitungszeit von mind. 4 Wochen einzuplanen.

Leitfragen für Forschungsvorhaben

Für die Entscheidung  benötigt das Nationalparkamt  konkrete Angaben:

  • Welche Fragestellung soll im Nationalpark bearbeitet werden?
     
  • Welchen potentiellen Nutzen haben die Ergebnisse für den Nationalpark?
     
  • Warum kann das Vorhaben nicht außerhalb des Nationalparks realisiert werden?
     
  • Gibt es ein Interesse übergeordneten Gemeinwohls an der geplanten Arbeit?
     
  • Welche Bereiche des Nationalparks sollen zu welchen konkreten Terminen (Zeitpunkt, Dauer, Frequenz) aufgesucht werden?
     
  • Welche Maßnahmen zur Minimierung von Störungen sind möglich?
     
  • Welche Daten sollen mit welcher Methodik erhoben werden?
     
  • Müssen Proben von Pflanzen oder Tieren entnommen werden? Falls ja: Warum ist dies unvermeidbar?