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Verhalten im Nationalpark

Besucher schaut auf einen Wegweiser und hält Karte in der Hand © B. Lüthi Herrmann

Sinn des Nationalparks ist, dass wir und unsere Nachfahren Wildnis erleben können. Deshalb hinterlassen Sie bitte nichts als Fußspuren und nehmen Sie nicht mehr mit, als schöne Eindrücke und gute Erinnerungen.

Bitte beachten Sie die Regeln und unterstützen Sie damit aktiv den Schutz der Pflanzen und Tiere im Müritz-Nationalpark!

alles Wichtige zu den Themen Baden und Wassersport

alles Wichtige zu den Themen Angeln und zur Fischerei

alles Wichtige zu den Themen Foto, Film und Drohnen

alles Wichtige zum Thema Pilze sammeln

Alles wichtigen Informationen zum Thema Hohe Waldbrandgefahr

diese Regeln gelten im gesamten Müritz-Nationalpark

mehrere Menschen setzen ihre Kanus am Ufer des Pagelsees ins Wasser ein © B. Lüthi Herrmann
Wassersportler setzen ihre Boote in den Pagelsee

Baden und Wassersport


Nutzen Sie ausschließlich ausgewiesene Badestellen. Dort ist das Baden erlaubt. Stege oder Liegewiesen laden zum Verweilen ein. Wasservögel ziehen sich in ruhigere Uferbereiche der Seen zurück.


Einige Seen und Flüsse im Gebiet können mit dem Kanu befahren werden. Detaillierte Regeln für das Befahren der Wasserwanderstrecke finden Sie unter Wassersport.


Verboten ist das Befahren der Nationalparkgewässer mit Motorbooten, sowie das Segeln, Surfen und Tauchen.

ein Angler steht auf einem Steg und wirft die Angel aus © F. Bretschneider
Angeln ist an einigen Seen erlaubt

Angeln und Fischerei


Angeln ist auf einigen Seen möglich. Welche genau dazu zählen, erfahren Sie von den örtlichen Fischereibetrieben, bei denen auch Angelkarten erhältlich sind. Grundsätzlich besteht ab dem 14. Lebensjahr die Pflicht, beim Angeln einen gültigen Fischereischein oder zeitlich befristet einen Touristenfischereischein bei sich zu führen. Über besondere Regeln im Nationalparkgebiet, z. B. zum Befahren der Seen mit Booten, informieren Sie die örtlichen Fischer.

ein Mann mit Videokamera © NPA Müritz

Foto, Film und Drohne
 

Fotografieren und Filmen ist von den Wanderwegen und Beobachtungsständen aus grundsätzlich erlaubt. Alles darüber hinaus ist beim Nationalparkamt Müritz zur Genehmigung zu beantragen.
 

Befreiungen von den Verboten der Nationalparkverordnung sind generell nur dann möglich, wenn ein überwiegend öffentliches Interesse dafür besteht. Dies muss in solchem Fall begründet werden.


Der Einsatz von Drohnen ist im gesamten Nationalpark verboten.


Anträge für Ausnahmegenehmigungen stellen Sie bitte unter:
 

Nationalparkamt Müritz

Schlossplatz 3

17237 Hohenzieritz

E-Mail: poststelle(at)npa-mueritz.mvnet.de

eine Person hält einen Spankorb mit Pilzen in der Hand © 1000 Seen-Drühl
Pilzsammler unterwegs

Pilze sammeln


Pilze spielen eine noch stark unterschätzte Rolle im Naturhaushalt! Pilze sammeln ist für den Eigenbedarf in den Entwicklungszonen erlaubt.
 

Stellen Sie Ihr Fahrzeug nur auf ausgewiesenen Park- und Stellplätzen ab.
 

In der Kernzone ist Pilze sammeln verboten!
 

Die Kernzonen sind auf den Karten der Informations-Tafeln des Nationalparkamtes durch rot schraffierte Flächen erkennbar. Im Gelände sind Kernzonen ausgeschildert.

Feuerwehr löscht brennenden Baum im Müritz-Nationalpark © A. Liese
Feuerwehr löscht brennende Luisen-Eiche

Was tun bei hoher Waldbrandgefahr?


Waldbrände sind in der Regel auf fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftung zurückzuführen. In der langjährigen Statistik für Deutschland gehen nur 1-3 % aller Waldbrände auf natürliche Ursachen wie Blitzschlag zurück.


Da die meisten Brände durch gedankenloses Fehlverhalten entstehen, sind Vorsorge- und Aufklärungsmaßnahmen unerlässlich. Insgesamt ist alles zu unterlassen, was zu einem Brand in der Wald- und Feldflur führen könnte. Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten.


Dazu zählen:
 

  • Im und am Wald (Mindestabstand 50m) darf kein Feuer entzündet werden.
  • Rauchen Sie nicht im Wald und in der Feldflur!
  • Werfen Sie keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto!
  • Das Befahren von nichtöffentlichen Waldwegen und das Parken von Fahrzeugen auf Waldwegen und trockenen Wiesen sind zu unterlassen.


Beim Bemerken von Bränden in Wäldern, Heideflächen und auch Mooren sollte jeder Bürger für eine schnellstmögliche Alarmierung von Feuerwehr (Notruf 112) oder Polizei (Notruf 110) sorgen.

Hinweisschild Kernzone
Hinweisschild Kfz-Stellplatz im Nationalpark

Die folgenden Regeln gelten im gesamten Müritz-Nationalpark

Parkplatz

Parken Sie auf ausgewiesenen Parkplätzen
Fahren Sie auf den für den öffentlichen Verkehr freigegebenen Straßen und beachten Sie Verkehrseinschränkungen wie „Frei für Anlieger“ und „Berechtigte frei“. Nutzen Sie den umweltfreundlichen Nah­verkehr mit Müritz rundum.

Wege nicht verlassen

Bleiben Sie auf den markierten Wegen
Mehr als 450 km Wander- und 270 km Radwanderwege führen Sie durch die wilde Natur. Das Radfahren auf den ausgewiesenen Wanderwegen stört Besucher, die zu Fuß unterwegs sind. Nutzen Sie die beschilderten Radwanderwege für ihre Touren.

Verhalten Sie sich ruhig

Verhalten Sie sich ruhig
Unterwegs finden Sie zahlreiche Beobachtungseinrichtungen. Verhalten Sie sich ruhig und rücksichtsvoll. Ihre Chance Tiere zu sehen, steigt dadurch!

Hunde anleinen

Leinen Sie Ihren Hund an
Auch der treuste Vierbeiner wird mal schwach, wenn er Hase, Fuchs oder Reh vor die Nase bekommt. Ersparen Sie den Wildtieren die gefährliche Hetzjagd und ihrem Hund die Gefahr im Wald zu verschwinden.

Entnehmen Sie der Natur nichts

Entnehmen Sie der Natur nichts
Alle Lebewesen im Nationalpark sind geschützt. Sie dürfen nicht beeinträchtigt werden. Jedes Tier, jede Pflanze und jeder Pilz hat eine Rolle im Netz des Lebens. Pilze und Beerensammeln ist daher nur für den Eigenbedarf in der Entwicklungszone des Nationalparks erlaubt.

Hinterlassen Sie keinen Abfall

Hinterlassen Sie keinen Abfall
Müll im Nationalpark ist nicht nur ein unschöner Anblick. Getränkedosen oder Plastik­schnüre können zur tödlichen Falle für Wildtiere werden. Nehmen Sie all das, was Sie mitgebracht haben wieder mit.

Offenes Feuer verboten

Verzichten Sie auf das Rauchen im Wald
Offenes Feuer ist verboten, dazu gehören auch Zigaretten. Ein achtlos weggeworfener Stummel hat schon so manchen Waldbrand ausgelöst. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 5 können örtliche Sperrungen von Waldflächen erfolgen.

Campen Sie auf ausgewiesenen Campingplätzen

Campen Sie auf den offiziellen Plätzen
Das Campen im Nationalpark ist verboten. Nutzen Sie die offiziellen Campingangebote. Eine Übersicht nationalparkfreundlicher Gastgeber finden Sie unter Müritz-Nationalpark-Partner.

Drohnenflugverbot

Nutzen Sie keine Drohnen
Die Lufthoheit gehört im Nationalpark den Vögeln. Es ist verboten, Luftfahrzeuge und Modellfluggeräte aller Art zu benutzen. Vögel und andere Tiere nehmen sie als Bedrohung wahr. Hier finden Sie das Faltblatt zur Drohnenflugverordnung.

Natur heißt auch Gefahr

Achtung! Natur heißt auch Gefahr!
Es muss jederzeit mit umstürzenden Bäumen und herabfallenden Ästen gerechnet werden. Für diese Gefahren, die vom Wald im Nationalpark ausgehen, haftet das Land Mecklenburg-Vorpommern nicht. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr (§ 28 Betreten des Waldes, Waldgesetz M-V).