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Natura 2000

im Vordergrund liegen umgestürzte Bäume im Wasser, während Nebel aus dem Moor aufsteigt © naturfotografie-roman-vitt.de

„NATURA 2000“ ist ein europaweites ökologisches Schutzgebietssystem und zugleich ein großer Biotopverbund. Das Netz schützt bedrohte Tier- und Pflanzenarten und ihre Lebensräume. Auch Teile des Nationalparks sind gleichzeitig europäisches Schutzgebiet. Dazu gehören zwei Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB - auch FFH-Gebiete genannt) und zwei Europäische Vogelschutzgebiete (SPA). Auch die verschiedenen Schutzkategorien (SPA und GGB) können sich dabei räumlich überlagern. Management-Pläne zeigen wesentlichen Schritte hin zu einem guten Erhaltungszustand der Lebensräume und ihrer Tiere und Pflanzen auf.

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB)

Im Müritz-Nationalpark gibt es zwei Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB). Für beide Gebiete wurde von Februar 2017 bis März 2019 GGB-Managementpläne erarbeitet. Außerderm ist ein Teil des Nationalparks als zwei Europäische Vogelschutzgebiete ausgewiesen.

Karten mit Übersicht der GGB „Seen, Moore und Wälder des Müritzgebietes“ und GGB „Serrahn“.

Die GGB-Managementplanung erfolgte gemäß Fachleitfaden „Managementplanung für Natura 2000-Gebiete in Mecklenburg-Vorpommern“ (Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Mecklenburg-Vorpommern, 2015). Es ist die Einbeziehung der breiten Öffentlichkeit auf verschiedenen Wegen vorgesehen. Auf öffentlichen Informationsveranstaltungen, in der Presse und im Internet wurden regelmäßig aktuelle Informationen zum Fortschritt der Planung veröffentlicht. Von 1.12.2018 bis 15.1.2019 erfolgte eine Auslegung der Planung.

Die Managementpläne basieren auf der Erfassung von Lebensraumtypen (Anhang I Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie [FFH-RL]) und von Artenvorkommen (Anhänge II, IV FFH-RL) und deren Lebensräumen sowie einer Bewertung ihrer Erhaltungszustände und vorhandener oder möglicher Beeinträchtigungen und Konflikte. Sie dienen der konkreten Darstellung der Schutzgüter, der Ableitung der gebietsspezifischen Erhaltungsziele sowie der notwendigen Maßnahmen zum Erhalt, zur Entwicklung bzw. zur Wiederherstellung günstiger Erhaltungszustände. Der Managementplan soll die fachliche Grundlage für die Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen schaffen.